Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wollen Sie selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten, müssen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.
Aufgrund der Vorschrift des § 34f GewO sind Finanzanlagenvermittler jährlich verpflichtet die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen prüfen zu lassen.
Meine Aufgabe umfasst die Beurteilung über die Einhaltung der vorgenannten Pflichten.
Nach Abschuss der Prüfung erhalten Sie einen Prüfungsbericht, zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.